123-1708
Worms.
Die Rechte des Fuerstbischofes zu Worms als Lehenherrn und der mit Expektanz und Eventual-Belehnung versehenen Grafen von Coudenhoven auf das dem Eröffnungsfalle sich nähernde Lehen Bischofsheim im Kraichgau, sammt Zugehörden, Nebst einer Widerlegung der Bachmännischen Abhandlung: Ueber die Lehensfolge der Seitenverwandten in altväterlichen Stammlehen. Mit 3 gefalt. Stammbäumen. O. O. u. Dr., 1800. 26, 614 S., 1 Bl. Pbd. d. Zt. m. Rsch. - Berieben. - Tls. etw. stockfl.