135-683
(Remond des Cours,N.).
Die wahrhafte Staats-Kunst für eine Person vom Stand. Aus dem Franz. in das Teutsche übers. v. B. Pfeuffer. Ffm. u. Lpz., Göbhardt 1767. XVI, 190 S. Hldr. d. Zt. mit Rsch. (Rckn. mit Fehlst., berieb.).
Holzmann-B. VI, 7632. - Seltene dt. Übers. dieses franz. Fürstenspiegels aus dem Jahr 1692 (1694 auch ins Engl. übers.). Der Begriff Staats-Kunst zielt hier weniger auf politische Strategien als auf das moralisch einwandfreie Leben und praktisch erfolgreiche Verhalten von Personen im öffentlichen Leben und bei Hof. - Fehlt hint. flieg. Vors., N.a.T.