54-1374
Verordnung
Bäcker betreffend. "demnach die hiesigen Becker sich abermahls beschwehret, daß bey denen hiesigen Dorffschafts und anderen frembden Beckern bey Hereinbringung ihres Brods..."dat. 23. May 1712. Qu.Fol. 1 Bl., eins. bedruckt u. gefalt. - Etw. gebräunt, tls. stockfleckig, kl. Randläsuren. Im ob. Blattrand Wasserfleck.