54-521
Stadtverordnung,
den Gottesdienst betreffend, dat. 9. Octrobris 1680. Qu.4°. 1 S. Gefaltet. Unter Passep. mont.
Schreibt vor, die Stadt zwischen den mittägigen Gottesdiensten u. den Abendpredigten an Sonn- u. Feiertagen nicht ohne "special dispensation" oder Erlaubnis zu verlassen, um sich in anderen Orten od. Dorfschaften durch "Zehren und Zechen, Spielen" zu vergnügen. - Etw. gebräunt.