88-138
Verordnung
zum Collegial-Tag. (Nbg.), o.Dr. 20. Sept. 1611. Folio. Satzspiegel 35 x 27 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 17. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs kündigt hier den churfürstlichen Collegial-Tag in der Stadt an. Daher wird verordnet, dass sich die Bürger gegenüber den Gästen freundlich, zuvorkommend und friedlich verhalten sollen. Zudem sind Ausschreitungen in Wirtshäusern u.ä. untersagt und die Straßen und Gassen müssen sauber gehalten werden. Ebenso wird ein Bußgeld bei Verstoß gegen die Ordnung festgelegt. - Mit gebr. u. gegl. Mittelfalz.