88-174
Mandat
gegen Gotteslästerung. (Nbg.), o.Dr. 9. April 1558. Folio. Satzspiegel 33 x 27 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 16. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - In diesem Mandat verordnet der Stadtrat Nürnbergs, dass jeder, der die "Crafft und Macht Gottes" "leichtfertigklich, freuenlich, fürsetzich und bößlichen schweren würde", unnachlässig bestrafft werden soll. - Mit gegl. Mittelfalz. Leicht gebräunt (Rd. etwas stärker).