88-2792
Mandat
betreffend den Kerzenhandel. (Nbg.), o.Dr. 14. Mai 1603. Fol. Satzspiegel 34 x 27,5 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 17. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs erklärt wiederholt, dass niemand "auff den Kirchhoff... die Liecht zu mehr pfunden auff einmal fürkauffen, oder aber dieselben heimblicher verbottener weiß aus der Stadt an andere außwendige ort verschicken, und gemeiner Burgerschafft entziehen und abtragen soll". Zudem wird geregelt, wer zu welcher Zeit und an welchem Ort Kerzen verkaufen bzw. kaufen darf. - Gegl. u. gebr. Mittelfalz. Rd. leicht stockfl. und gering wasserrd.