88-2793
Mandat
zum Kerzenhandel. (Nbg.), o.Dr. 13. April 1622. Qu.Fol. Satzspiegel 29,5 x 26,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nur ein Eintrag im KVK. Nicht im VD 17. Selten. - Der Nürnberger Stadtrat erklärt, dass "niemand zu zweyen, dreyen, viern oder mehr Personen auff den Spital Kirchhof schicken, die Liecht zu mehr pfunden auff einmal fürkauffen oder aber dieselben heimlicher verbottener weiß auß der Statt an andere außwendige ort verschicken und gemeiner Burgerschafft enziehen und abtragen soll". Zudem werden generelle Regeln für den Kerzenhandel aufgestellt. - Leicht wasserrandig u. gering stockfl.