90-1047
Verordnung
gegen eine Schenke. (Nbg.), o.Dr. 26. Sept. 1612. 4°. Satzspiegel 16,5 x 26,5 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 17. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs ruft die Bürger und Untertanen auf, dass "sie sich deß Zechens und auch Tranck abholens zu gedachtem Sinderspuel bey ernantem Steffan Mayr... gentzlichen enthalten sollen". Denn dieser eröffnete eine neue "Schenckstat", was zu diesem Zeitpunkt in Nürnberg nicht erlaubt war. - Rd. gering stockfl., re. u. ob. Rd. mit Wasserfleck.