90-1077
Metzger-Ordnung.
"Eines Erbarn Raths vernere Ordnung vnd satzung, wie alles Fleisch durch das Handtwerck der Metzker, dieser Zeit vnderschiedlich verkaufft, vnd bezalt genomen werden soll." (Nbg.), o.Dr. 1606. Folio. Satzspiegel 24,5 x 30,5 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 17. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - In der Ordnung werden die Fleischpreise je nach Gewicht und Sorte festgelegt. Zudem droht bei Nichteinhaltung der Preise eine Strafe "nicht allein am Gelt, sonder zuforderst am Leib, mit gefengknus, niderlegung deß handtwercks...". - Gegl. u. leicht gebr. Mittelfalz mit kl. hinterlegten Einriss. Gering stockfl.