90-1087
Mandat
zum Waldrecht. (Nbg.), o.Dr. 12. März 1721. Qu.Fol. Satzspiegel 26,5 x 32 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. - Da immer mehr Personen gegen das Waldrecht verstoßen, ordnet der Nürnberger Stadtrat an, "daß fürs künfftige ohne Unterschied ein jeder Waldgenoß... das der Ordnung nach zu verkauffen habende Holz mit seinem eigenen Zeuch selbst verführen, auch nirgend anders wohin als auf den Marckt herein bringen" darf. - Geringe Gebrauchssp.