90-1088
Mandat
gegen Holzdiebstahl. (Nbg.), o.Dr. 12. Mai 1636. Qu.Fol. Satzspiegel 19 x 30,5 cm. Lose.
Selten, nur ein Eintrag im KVK. - Der Stadtrat Nürnbergs verbietet allen ohne Waldrecht, Holz im Wald zu schlagen "wie auch der niderreis- und abbrechung der Häuser und Gebäwen auff dem Land und deß hinwegführens und tragens selbigen Zimmerholzes und Eysenwercks". - Ob. Rd. gewellt, Rd. u. gegl. Falz gebräunt sowie wasserrd.