90-1658
Mandat
gegen Ruhestörung. (Nbg.), o.Dr. 25. April 1616. Qu.Fol. Satzspiegel 17 x 30 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 17. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Der Rat der Stadt Nürnberg erklärt, dass sich die Bürger "gehorsamlich halten" und "sich bey Tag unnd Nacht mit ungeberdigem Geleuff, greßlichem Schreyen, Fluchen, Schweren, Rauffen unnd Schlagen, außgiessung unschambarer unzüchtiger wort und anderer ungeschickligkeit gegen Burgern..." enthalten müssen. - Mit gegl. Mittelfalz. Leicht stockfl., unt. mit kl. Wasserrd. und ob. Rd. mit sehr kl. Loch.