90-170
Mandat
gegen Handelstätigkeiten mit dem Feind. (Nbg.), o.Dr. 5. Sept. 1633. Qu.Fol. Satzspiegel 12 x 32,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nur ein Eintrag im KVK. Nicht im VD 17. Selten. - Der Nürnberger Stadtrat verbietet, "mit den Feinden dieser Statt unnd deß gemeinen Evangelischen Wesens keine einige Gemeinschafft mehr zu haben, weder mit kauffen oder verkauffen, viel weniger aber ihnen einige Kundschafft zu zutragen, noch das geringste, so gemeiner Stadt unnd dero Burgerschafft zu Nachtheil geraichen mag, zu handeln." - Leicht stockfl., Mittelfalz bis über die Mitte eingerissen.