90-794
Mandat
gegen die Verteuerung von Viktualien und Handelsware. (Nbg.), o.Dr. 5. Mai 1632. Qu.Fol. Satzspiegel 24 x 30 cm. 1 Bl. Lose.
Nur ein Eintrag im KVK. Nicht im VD 17. Selten. - Der Nürnberger Stadtrat gebietet "bey diesen jetzigen höchstgefährlichen und zerrütten Kriegsläufften zu Nohtwendiger Conservir: und erhaltung deß gemainen wesen", dass jeder Verkäufer seine Ware "keines wegs umb ein mehrers übersetzen" darf und dass alle "Reftrager... so mit ihren failschafften den Marckt alhie zubesuchen vorhabens... und keines wegs ausserhalb jetzt bestimter örter" verkaufen dürfen. - Leicht gebräunt.