90-821
Mandat
zur Einquartierung von Soldaten. (Nbg.), o.Dr. 12. Okt. 1621. Qu.4°. Satzspiegel 12,5 x 24 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. Nicht im VD 17. Selten. - Da "täglich auß der Bayrischen Armee, viel Volcks zu Roß und Fuß sich hauffenweiß in diese Statt" eindringen und übernachten wollen, gebietet der Nürnberger Stadtrat allen Wirten, Gastgebern usw., "solcher frembden Personen keine über Nacht mehr bey sich zugedulten". Wenn aber "auß dem Obristen und hohen Befehlhabern" jemand übernachten möchte, muss eine Genehmigung beim Stadtrat eingeholt werden. - Gering stockfl., mit kl. hinterlegt. Rd.-Einriss.