90-834
Mandat
gegen fremde Kriegsdienste. (Nbg.), o.Dr. 7. April 1563. Qu.4°. Satzspiegel 16,5 x 22,5 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 16. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs verbietet, sich ohne Erlaubnis des Rats in einen Kriegsdienst zu begeben, "von yemandts ainiche bestallung wart oder Lauffgelt" anzunehmen oder andere beim Eintritt in fremde Kriegsdienste zu unterstützen. - Rd. leicht gebräunt u. mit 2 kl. Fehlstellen im Rd.