90-836
Verordnung
zur Versorgung der Kavallerie. (Nbg., o.Dr. um 1550). Qu.4°. Satzspiegel 23 x 14,5 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 16. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs ordnet an, dass die bald in der Stadt ankommenden Reiter, die "gegen den Niderlanden fürziehen sollen", "Füterung und Prouiandt nit flöhnen, sonder damit zimlicher massen versehen sein, und bleiben sollen". - Rd. gering gebräunt.