91-1714
Mandat
das Verbot des Fangens von Hasen u. Vögeln mittels Schießen, Fallen- u. Drahtschlingenlegen durch herrenloses Gesinde u. das Verbot des Feuerwerkens ohne Erlaubnis betreffend. (Nbg.), o.Dr. 30. September 1641. Qu.Fol. Satzspiegel 18,5 x 27 cm. 1 Bl. lose. - Nicht im KVK. Nicht im VD17. Selten. - Leicht gebr. u. stellenw. braunfl.