91-1722
Verordnung
gegen das Wildern. (Nbg.), o.Dr. 21. Juli 1646. 4°. Satzspiegel 15 x 23 cm. 1. Bl. lose.
ÖNB AC07679973. - Der Nürnberger Stadtrat gebietet, "daß sich jedermann deß Pirschens oder Schiessens mit der Büchsen auff den beeden Nürnberger Wälden und Höltzern ... enthalten sollen". -Ränder angestaubt u. gebräunt, kl. Randläsuren, oben re. kl. Loch im w. Rd.