91-177
Mandat
zum Kerzenhandel. (Nbg.), o.Dr. 13. Sept. 1621. Satzspiegel 32 x 26 cm. Lose.
Nicht im KVK, nicht im VD 17. Selten. - Der Nürnberger Stadtrat erklärt, dass "niemand zu zweyen, dreyen, viern oder mehr Personen auff den Spital Kirchhof schicken, die Liecht zu mehr pfunden auff einmal fürkauffen oder aber dieselben heimlicher verbottener weiß auß der Statt an andere außwendige ort verschicken und gemeiner Burgerschafft enziehen und abtragen soll". Außerdem wird geregelt, wer zu welcher Zeit an welchem Ort Kerzen verkaufen bzw. kaufen darf. - Rd. ger. stockfl. u. mit kl. Rd.-Einrissen.