91-1928
Mandat
zum Handel mit Pferden fremder Fuhrleute. (Nbg.), o.Dr. 23. März 1705. Fol. Satzspiegel 19,5 x 32 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. - "...sich dorthin niemand unterstehen solle, weder von Fuhrleuten noch jemand andern...inige Pferde ohne Zuziehung der verordneten Roß-Unterkäuffer einzukauffen, vielweniger an andere Ort zu verführen...". - Etw. angestaubt u. fleckig, kl. Pinlöcher u. Wurmspur.