91-3724
Verordnung
zu Wassermühle. (Nbg.), o.Dr. 27. März 1694. Fol. Satzspiegel 27 x 25,5 cm. 1 Bl. lose.
ÖNB AC07803790. - "...so wol in der Stadt, als an unterschiedlichen Orten auf dem Land, in Dero HochEdl. Herrlichk. Jurisdiction und Gebiet verruffener Mandaten, die Mahl= und andere Müller sich mehrmals unterstanden, unberechtigte und widrige Wassergebäu, bey ihren inhabenden Mühl= oder Hammerwerken ... vorzunehmen...". - Etw. wasserfl., leicht stockfl., Kl. Pinlöcher.