91-757
Mandat
den Handel und Warenverkehr in Nürnberg betreffend. Nbg., o.Dr. 11. Aug. 1721. Qu.Fol. Satzspiegel ca. 26 x 31,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. - Gegen "Burgere, Inwohnere und Schutz Verwandte", die, "an dern auswendigen, auch wohl entlegenen Orten ausgemachte Gutschen, Chaisen und andere Wahren, denen hiesigen Satlern, Schmiden und Wagnern, zu nicht geringen Schaden in hiesige Stadt zu bringen".