92-1123
Mandat
für den Fleischhandel. (Nbg.), o.Dr. 22. Juni 1604. Fol. Satzspiegel 18,5 x 30,5 cm. 1 Bl. lose.
VD17 23:698024C. Nur zwei Einträge im KVK. - "Mandat und Verbott, Das sich meniglich deß herein Schleichens, umbtragens und verhausirens deß frembden, abgestochenen, und ungeschauten Fleisch enthalten soll, bey straff Zehen Gulden." - Mit gegl. u. gebr. Mittelfalz.