92-3444
Verordnung
zum Glockenläuten. Einblattdruck, Nbg. 13. Sep. 1710. Qu.Fol. Satzspiegel ca. 21 x 32 cm.
Nicht im KVK. - Ordnet anläßlich militärischer Erfolge in Flandern und Spanien an, "nach jetzt vollendeter Früe-Predigt, das schöne Danck-Lied Herr Gott dich loben wir etc. in herzlicher Andacht" abzusingen, sowie "auch die Glocken eine Stund lang geläutet" werden sollen. - Gefaltet. Ränder leicht angestaubt, Heftungslöcher u. ein kl. Wurmgang außerhalb der Schrift.