92-938
Mandat
gegen das Mitführen von Waffen. Einblattdruck, Nbg. 18. April 1709. Qu.Fol. Satzspiegel ca. 21 x 33 cm.
Nicht im KVK. - Verbietet das unbefugte Tragen von Degen: "... mit angegürteten Degen und andern dergleichen Seiten-Gewehren, ohne Unterschied, herum zu gehen...", da dies "der leidigen Erfahrung nach, öffters vielerley Ungelegenheiten, Schlägerey und Verwundungen verursachet". - Gefaltet. Ränder tls. leicht angestaubt.