92-939
Mandat
gegen unbefugtes Schießen. (Nbg.), o.Dr. 16. Jhdt. Qu.4°. Satzspiegel 13,5 x 24 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 16, nicht im KVK. Selten. - Der Stadtrat Nürnbergs verbietet wiederholt, innerhalb der Stadt und Landwehr "weder zur Roß oder zu Fuß mit einicher Püchsen klein oder groß" zu schießen. - Rd. leicht stockfl.