93-816
Mandat
gegen Wilderei. (Nbg.), o.Dr. 30. September 1628. Satzspiegel 26,5 x 14,5 cm. Lose.
Nicht im VD 17. Nur ein Eintrag im KVK. Selten. - Auf Befehl des Nürnberger Stadtrats wird verboten, "in der Statt und auff dem Landt... das Wildpret sowol in frembden Herschafften alß in... Wildfuhren mit den Schiesen oder durch andere unzimbliche mittel selbst zufällen", Wildschützen zu beherbergen sowie "das rote und schwartze Wildpret von verdechtigen Leuten zu kauffen...".