138-786
Hildesheim.
Estimate: 90,00 €
Jus cerevisiarium tum expilcatum tum refutatum Oder gründtlicher Gegen-Bericht, Wie weit die Hoch -Fürstliche Haubt- und Residentz-Stadt Hildesheim von denen Bischöffen als ihren Landts-Fürsten mit dem Braw-Wesen begnadiget: Wie selbiges von erwehnter Stadt gegen den klaren Inhalt des Privilegii... auff ein Monopolium ohne Fug außgedeutet, der Brawer-Gilds allein zugelegt, und den übrigen Bürgern benommen... Hildesheim, Schlegel 1690. Kl.4°. 1 Bl., 120 S. Spät. Brosch. mit hs. Deckeltitel. (Vdeckel mit Feuchtigkeitsfleck).
Seltene Rechtfertigungsschrift, die im Rahmen eines Streites über das Brauwesen zwischen der Stadt Hildesheim und dem Bischof entstand. - Tls. leichte Gebrauchsspuren.