Auktionsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Außer bei eigener Ware führen wir sie
in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung durch.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
Euro. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken räumen wir ein
Zahlungsziel von 4 Wochen ein.
3. Das höhere Gebot erhält den Zuschlag, der zur Abnahme und zur
Zahlung verpflichtet. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht
sofort geklärt werden, so wird die Nummer noch einmal angeboten. Bei
gleichhohen schriftlichen Geboten entscheidet das Los. Der Versteigerer ist
befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut
anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen und
dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den
Zuschlag bestehen. Der Ausruf beginnt mit zwei Dritteln der genannten
Schätzpreise.
Niedrigere Gebote können wir im Interesse unserer Einlieferer leider nicht
entgegennehmen. Gesteigert wird um jeweils 5 % bis 10 %. Wir behalten uns das
Recht vor, Nummern in anderer Reihenfolge zu versteigern, zu trennen,
zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen.
Gebote, denen keine entsprechenden Sicherheiten oder Referenzen zugrunde liegen,
kann der Versteigerer ablehnen. Bieter, die im Auftrag anderer steigern,
haften persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf
ihren Auftraggeber ausgestellt ist.
4. Der Käufer hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 bzw. 33 % zu
entrichten:
Nicht gekennzeichnte Nrn. Aufgeld 25 % zzgl. 7 % Mwst. auf
den Nettobetrag.
Mit R gekennzeichnte Nrn.: Aufgeld 25 % zzgl. 19 % auf den Nettobetrag.
Mit D gekennzeichnte Nrn.: Aufgeld 33 % inkl. (nicht ausweisbarer) Mwst.
Grafiken aus Büchern werden weiterhin mit 25 % Aufgeld u. 7 % MwSt. auf
die Gesamtsumme berechnet. Bei Online-Live-Geboten über externe
Internetplattformen erhöht sich das Aufgeld um die dort anfallende Gebühr.
Für deutsche Unternehmen die zum Vorsteuerabzug bei Antiquitäten berechtigt sind,
kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung
durchgeführt werden. Bei ausländischen Käufern aus Ländern außerhalb der
Europäischen Gemeinschaft wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn der Nachweis
der Ausfuhr und ggf. der Einfuhr in das Ausland erbracht wird. Bei Versand
durch uns gelten diese als gegeben. – Käufer aus EU-Ländern unterliegen der
deutschen Mehrwertsteuer, es sei denn dass sie als Antiquare oder
Kunsthändler mit der überprüfbaren Angabe ihrer nationalen MWSt.-Identifikationsnummer
den Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier
innergemeinschaftlicher Lieferungen erbringen
5. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst bei
vollständiger Bezahlung über. Die Gefahr geht bei Übergabe der Sache an den
Käufer, bei Versand durch uns bei Übergabe an den jeweiligen Spediteur bzw. die
Deutsche Post AG auf den Käufer über.
6. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach erfolgter
Bezahlung ausgeliefert. Etwaige Versandkosten (Porto, Verpackung, Versicherung)
trägt der Käufer. An uns unbekannte Kunden erfolgt Versand gegen
Vorauszahlung. Gerahmte Graphiken versenden wir wegen des Bruchrisikos nur
auf Wunsch und Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen.
7. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus
entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverluste. Wir behalten uns das Recht
vor, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Darunter fällt auch der Ausfall bei einer erneuten Versteigerung
des Gegenstandes. Der Käufer ist bei dieser Versteigerung nicht zum Gebot
zugelassen und hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerlös.
8. Interessenten können alle zu versteigernden
Gegenstände vor der Auktion zu den im Katalog genannten Zeiten besichtigen
und prüfen. Auch erteilen wir gerne schriftlich Auskunft. Die
Katalogbeschreibungen sind mit Sorgfalt vorgenommen, sind jedoch keine
zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff BGB. Wir übernehmen keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel, erklären
uns jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängel innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach Möglichkeit dem Einlieferer zu
übermitteln. Die Gegenstände sind gebraucht. Wenn nicht anders angegeben, ist
der Erhaltungszustand gut und dem Alter entsprechend. Daher sind Reklamationen,
welche die Zuschreibung und Erhaltung betreffen, ausgeschlossen. Reklamationen
bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der
Sendung mitzuteilen. Zeitschriften, Serienwerke, vielbändige Gesamtausgaben und
Konvolute/Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, festgestellte
Mängel jedoch vermerkt. Außerdem sind Bücher unter120 Euro in der Regel nicht
kollationiert. Der Erhaltungszustand bei Konvoluten/Sammlungen ist nicht
angegeben. Bei Getränken wird die Trinkbarkeit von uns nicht
gewährleistet.
Eine Reklamation ist bei allen diesen Nummern in keinem Fall möglich.
9. Aufträge übernehmen alle Antiquare sowie die Firma P. Kiefer. Wir führen
sie ohne weitere Spesen für den Auftraggeber aus. Telegraphische oder
telefonische Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Telefonbieter (ab
Schätzpreis 300,– möglich) bieten automatisch mit der Anmeldung zum
Telefongebot den Ausruf von 2⁄3 des Schätzpreises. Der Zuschlagspreis ist ohne
Aufgeld und Mehrwertsteuer. Das gilt auch für die Verkäufe nach der
Versteigerung. Die Folgen fehlerhaft übermittelter Aufträge gehen zu
Lasten des Auftraggebers. Eine Garantie für sorgfältige Bearbeitung kann
bei Aufträgen. die später als einen Tag vor der Auktion eingehen, nicht
übernommen werden.
10. Schriften, Plakate zum III. Reich werden nur zu Zwecken der
staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der
Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder
ähnlichen Zwecken angeboten (§ 86a, 86 StGB). Das Auktionshaus Kiefer bietet
diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim.
12. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die
Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Bedingungen ausdrücklich an.
PETER KIEFER
–Versteigerer