82-1744
Kleider-Ordnung
Eberhard Ludwigs, Herzog zu Württemberg etc., Stgt. 1712. Fol. 27 nn. S. Mod. Lwd.
Richtet sich gegen Verschwendung u. übermäßigen Luxus bei Hochzeiten, Begräbnissen etc., und regelt neben Bekleidungs- Vorschriften der versch. Klassen auch Tanz, Würfel- u. Kartenspiel in Wirtshäusern, Tapezierung der Zimmer, Lohn für Totengräber u.a. - Etw. Gebrauchsspuren.