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91-1604

Münzverordnung.


 
(Nbg), den 22/12 Dez. 1679. Fol. Blattgröße 59 x 45 cm. Satzspiegel 17 x 36 cm. Mit Münzkupfern. 1 Bl. Lose.  
 
VD17 12:703477F. Nicht ident. mit VD17 12:700740M, vgl. z.B. Zeile 5 (hier: "wider Erhebung", dort: "WiederErhebung"). - " Demnach man sich bey diesem von der drey im Müntzwesen correspondirenden löbl. Fränck Bayer und Schwäbischen Craissen wegen in deß Heyl. Reichs Stadt Nürnberg abermals angestellten MüntzProbationsConvent, in Krafft deß den 15. Junii 1676. Allergnädigst ausgelassenen Käyserl. Edicts, so wohl auch deß dem 21.11. Junii darauf gefolgten 1677ten Jahr in deß Heyl. Reichs Stadt Augspurg abgefassten MüntzRecess, zu der einstiger wider Erhebung deß zerrütten Müntzwesens ... bemüssiget befunden einige allzuringhältige ... ausgepregte gantz und halbe Guldner ... dergestalt zu verruffen daß von Dato dieses MüntzMandats ... alle obspecificirte und in gegenwärtigem Schemate ausgezeichnete Sorten in Gewehrschafft und Zahlung ferner nicht genommen ..." - Tls. randrissig, einige Randausrisse (1 kl. Bildverlust). Einige kl. Einrisse in den Plattenrändern. Blattränder leicht angestaubt.
 
Münzverordnung. | Bild Nr.1

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findet von 4.-6. Dezember 2024 statt



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