Auktionshaus Kiefer
Steubenstraße 36
75172 Pforzheim
Telefon 07231 / 92 32 0
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Auktion 136:

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  Auktion 105
 
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Auktionsbedingungen


 

    Auktionsbedingungen
     
    1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Außer bei eigener Ware führen wir sie in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung durch.

    2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Euro. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken räumen wir ein Zahlungsziel von 4 Wochen ein.

    3. Das höhere Gebot erhält den Zuschlag, der zur Abnahme und zur Zahlung verpflichtet. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, so wird die Nummer noch einmal angeboten. Bei gleichhohen schriftlichen Geboten entscheidet das Los. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Ausruf beginnt mit zwei Dritteln der genannten Schätzpreise.
    Niedrigere Gebote können wir im Interesse unserer Einlieferer leider nicht entgegennehmen. Gesteigert wird um jeweils 5 % bis 10 %. Wir behalten uns das Recht vor, Nummern in anderer Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Gebote, denen keine entsprechenden Sicherheiten oder Referenzen zugrunde liegen, kann der Versteigerer ablehnen. Bieter, die im Auftrag anderer steigern, haften persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf ihren Auftraggeber ausgestellt ist.

    4. Der Käufer hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 bzw. 33 % zu entrichten:
    Nicht gekennzeichnte Nrn. Aufgeld 25 % zzgl. 7 % Mwst. auf den Nettobetrag.
    Mit R gekennzeichnte Nrn.: Aufgeld 25 % zzgl. 19 % auf den Nettobetrag.
    Mit D gekennzeichnte Nrn.: Aufgeld 33 % inkl. (nicht ausweisbarer) Mwst.
    Grafiken aus Büchern werden weiterhin mit 25 % Aufgeld u. 7 % MwSt. auf die Gesamtsumme berechnet. Bei Online-Live-Geboten über externe Internetplattformen erhöht sich das Aufgeld um die dort anfallende Gebühr. Für deutsche Unternehmen die zum Vorsteuerabzug bei Antiquitäten berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Bei ausländischen Käufern aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn der Nachweis der Ausfuhr und ggf. der Einfuhr in das Ausland erbracht wird. Bei Versand durch uns gelten diese als gegeben. – Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer, es sei denn dass sie als Antiquare oder Kunsthändler mit der überprüfbaren Angabe ihrer nationalen MWSt.-Identifikationsnummer den Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen erbringen

    5. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst bei vollständiger Bezahlung über. Die Gefahr geht bei Übergabe der Sache an den Käufer, bei Versand durch uns bei Übergabe an den jeweiligen Spediteur bzw. die Deutsche Post AG auf den Käufer über.

    6. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Etwaige Versandkosten (Porto, Verpackung, Versicherung) trägt der Käufer. An uns unbekannte Kunden erfolgt Versand gegen Vorauszahlung. Gerahmte Graphiken versenden wir wegen des Bruchrisikos nur auf Wunsch und Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen.

    7. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverluste. Wir behalten uns das Recht vor, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darunter fällt auch der Ausfall bei einer erneuten Versteigerung des Gegenstandes. Der Käufer ist bei dieser Versteigerung nicht zum Gebot zugelassen und hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerlös.

    8. Interessenten können alle zu versteigernden Gegenstände vor der Auktion zu den im Katalog genannten Zeiten besichtigen und prüfen. Auch erteilen wir gerne schriftlich Auskunft. Die Katalogbeschreibungen sind mit Sorgfalt vorgenommen, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff BGB. Wir übernehmen keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel, erklären uns jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach Möglichkeit dem Einlieferer zu übermitteln. Die Gegenstände sind gebraucht. Wenn nicht anders angegeben, ist der Erhaltungszustand gut und dem Alter entsprechend. Daher sind Reklamationen, welche die Zuschreibung und Erhaltung betreffen, ausgeschlossen. Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung mitzuteilen. Zeitschriften, Serienwerke, vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute/Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Außerdem sind Bücher unter120 Euro in der Regel nicht kollationiert. Der Erhaltungszustand bei Konvoluten/Sammlungen ist nicht angegeben. Bei Getränken wird die Trinkbarkeit von uns nicht gewährleistet.
    Eine Reklamation ist bei allen diesen Nummern in keinem Fall möglich.

    9. Aufträge übernehmen alle Antiquare sowie die Firma P. Kiefer. Wir führen sie ohne weitere Spesen für den Auftraggeber aus. Telegraphische oder telefonische Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Telefonbieter (ab Schätzpreis 300,– möglich) bieten automatisch mit der Anmeldung zum Telefongebot den Ausruf von 2⁄3 des Schätzpreises. Der Zuschlagspreis ist ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Das gilt auch für die Verkäufe nach der Versteigerung. Die Folgen fehlerhaft übermittelter Aufträge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Garantie für sorgfältige Bearbeitung kann
    bei Aufträgen. die später als einen Tag vor der Auktion eingehen, nicht übernommen werden.

    10. Schriften, Plakate zum III. Reich werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken angeboten (§ 86a, 86 StGB). Das Auktionshaus Kiefer bietet diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.

    11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim.

    12. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Bedingungen ausdrücklich an.

    PETER KIEFER
    –Versteigerer

     

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findet von 4.-6. Dezember 2024 statt



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